Rundum geschützt
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)!
Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Die nachfolgenden Schadensbeispiele verdeutlichen, dass man sich als Besitzer eines Hundes oder Pferdes unbedingt absichern sollte.
Fallbeispiele
Ereignisse aus dem täglichen Leben
Pferd schlägt aus
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus.
Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen.
Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.
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Spaziergang
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße.
Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche.
Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.
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